Pflanzliche Alternativprodukte

Nachdem der Earth Day letzte Woche ganz unter dem Motto nachhaltiger Ernährung stand, hat sich unsere Frau Carl als überzeugte Vegetarierin für UNS näher mit dem Thema pflanzlicher Ernährung beschäftigt.

Pflanzliche Alternativprodukte, tulipinndusarena.com

Pflanzliche Alternativprodukte und ihre Bezeichnungen

Jeder kennt es, das Kühlregal im Supermarkt in dem sich pflanzliche Alternativen für bekannte Fleischprodukte stapeln.

Dort finden wir vegetarische/vegane Mortadella, Teewurst oder auch Leberwurst, Frikadellen und Würstchen, Hack, Steak, Schnitzel oder Nuggets.

Genauso wird die Auswahl an veganen Milchproduktalternativen in den letzten Jahren immer größer, nicht nur vegane Milch, sondern auch veganer Joghurt, Käse, Sahne und Pudding finden immer mehr Ladenfläche.

Ein Grund zur Sorge, dass Verbraucher verwirrt sein könnten und eventuell das „falsche“ Produkt kaufen? Meiner Meinung nach nicht…

Denn die vegane Leberwurst steht nicht zusammen mit den „normalen“ Leberwurstprodukten, sondern separat in einem eigenen Regalbereich.

Nach einer hitzigen Diskussion im Familienkreis, ob wir „Veggies“ uns nicht einfach andere Namen für die Produkte einfallen lassen können, damit der „Normalsterbliche Fleischfresser“ nicht ausversehen ein Erbsen-Schnitzel kauft (Achtung bewusste, ironische Übertreibung), habe ich recherchiert.

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Im EU-Parlament wurde genau diese Frage im letzten Jahr diskutiert und entschieden.

Vor allem Landwirtschaftsverbände, haben sich dafür stark gemacht, dass Bezeichnungen wie Schnitzel, Gulasch, Burger und Co. nicht zweckentfremdet werden dürfen. „Der EU-Landschaftsverband sprach von einem Schaden für Landwirte und Konsumenten, die durch die unklaren Bezeichnungen verwirrt würden.“ (Quelle)

Kein Benennungsverbot für pflanzliche Produkte

Verbraucherschützer hingegen, sehen keine Gefahr der Verwirrung oder Täuschung bei den Konsumenten – im Gegenteil: Ein Benennungsverbot würde eher zur Erschwerung der Ernährungsumstellung führen, wenn die Produzenten den Konsumenten keine Vergleichsprodukte nennen dürfen. Denn jemand, der auf Fleisch verzichtet, tut dies nicht notwendigerweise, weil ihm Fleisch nicht schmeckt.

Dem Verbraucher wird also durch eine Bezeichnung wie vegane Leberwurst oder veganes Hack nur dargestellt, welchen Geschmack er erwarten darf.

Es ist in Deutschland bisher immer erlaubt gewesen, Produkte, die Ähnlichkeit hinsichtlich Konsistenz, Verwendungszweck oder Mundgefühl aufweisen, nach dem entsprechenden Fleisch-Pendant zu benennen.

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Dabei müssen sie einen Hinweis auf vegan oder vegetarisch haben, eine Ähnlichkeit zum Lebensmittel tierischen Ursprungs und eine Anlehnung an die verkehrsübliche Bezeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln mit tierischen Zutaten.

Dies ist nach dem Beschluss vom 23.10.2020 aus dem EU-Parlament auch immer noch erlaubt. Denn es fordert schließlich auch keiner eine Umbenennung von Leberkäse welcher keinen Käse enthält, Fleischtomaten ohne Fleisch oder Sandkuchen, der logischerweise ohne Sand hergestellt wird.

„Das Verhältnis vom Grundwort zum Bestimmungswort kann wie bei allen Komposita variieren, doch wie sie zueinander stehen, ist nicht am Wort selbst erkennbar: Die Schlange ist aus Gummi, der Kuchen aber nicht aus Sand, sondern wie Sand, und die Schokolade schon gar nicht aus Kindern, sondern für Kinder.“ (Quelle)

Nun wäre die Frage nach der Bezeichnung von Fleischalternativen durchleuchtet. Das EU-Parlament hat entschieden: Es liegt keine Verbrauchertäuschung vor!

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Nachhaltige Grüße von eurem Team #Tulips4Green

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